Sprachförderung

Das Jobcenter im Landkreis Cloppenburg kann Sie durch eine Sprachförderung unterstützen. Voraussetzung ist, dass Sie Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (Bürgergeld) beziehen.

Das Jobcenter kann Ihnen eine Berechtigung für Sprachkurse, wie z.B. Integrationskurse oder Berufssprachkurse ausstellen. Ob ein Sprachkurs für Sie notwendig ist, können Sie mit Ihrer Arbeitsvermittlerin oder Ihrem Arbeitsvermittler besprechen. Vereinbaren Sie dafür einfach einen Termin für ein persönliches Gespräch (Online-Terminierung). Mit einer Berechtigung können Sie sich bei einem Sprachkursanbieter zu einem Sprachkurs anmelden.

Die Sprachkurse werden durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) organisiert und finanziert. Das Jobcenter übernimmt keine Kosten für den Sprachkurs, Fahrtkosten oder Lernmittel (wie z.B. Lehrbücher, o.ä.). Die Kosten hierfür können durch das BAMF übernommen werden.

Wann und wo Integrationskurse in Ihrer Nähe starten, finden Sie über das Bamf-Navi heraus.

Weitere Informationen zum Thema Sprachförderung erhalten Sie auf den Seiten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.