Personen über 25 Jahre
Das Jobcenter im Landkreis Cloppenburg unterstützt Sie auf vielfältige Weise bei der Suche nach Arbeit oder beruflicher Qualifizierung und Weiterbildung. Dabei verfolgen wir das Ziel, Ihnen bestmögliche Unterstützung für einen individuellen Einstieg in den Arbeitsmarkt zu bieten. Wege zum Ziel erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen in einem Beratungsgespräch.
Reichen Ihre bisherigen Kenntnisse für die Bedarfe der modernen Arbeitswelt nicht aus? Vielleicht ist es notwendig, sich etwas umzuorientieren oder beruflich weiterzubilden!? Gegebenenfalls benötigen Sie Hilfe bei der Jobsuche sowie Erstellung aktueller Bewerbungsunterlagen? All das finden wir zusammen heraus, halten die erforderlichen Schritte in einem Kooperationsplan fest, unterstützen Sie bei der Umsetzung der Vereinbarungen und prüfen Ihre Fortschritte regelmäßig.
Unterschiedliche Förderinstrumente verbessern Ihre Perspektiven.
- Veröffentlichung von Stellengesuchen und Stellenangeboten in der »Jobbörse« der Bundesagentur für Arbeit
- Hilfestellung bei Versand und Erstellung von Bewerbungen
- Reisekostenunterstützung zu Vorstellungsgesprächen
- Unterstützung bei der Vermittlung durch Private Arbeitsvermittelnde (Ausgabe eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins)
- Leistungen zur Aktivierung und beruflicher Eingliederung (z.B. Bewerbungstraining, Coaching, kenntnisvermittelnde Qualifizierungen)
- Kommunale Eingliederungsleistungen (Schuldnerberatung, psychosoziale und Suchtberatung)
- Vermittlung von passenden Deutschkursen für Migrantinnen und Migranten
- Praktikum im Betrieb (Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit bei einem Arbeitgeber)
Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung:
- Fahrtkostenerstattung für Pendelfahrten
- Umzugskostenbeihilfe bei auswärtiger Arbeitsaufnahme
- Kostenerstattung für Arbeitsmittel
- Einstiegsgeld zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit
- Lohnkostenzuschuss für Arbeitgebende
- Beschäftigtenförderung
Bitte beachten Sie, Förderleistungen sind immer im Voraus zu beantragen. Bestimmte Leistungen sind Ermessensleistungen. Es besteht kein Rechtsanspruch.
Vereinbaren Sie bei Fragen gerne ein persönliches Gespräch bei der für Sie zuständigen Beratungsfachkraft über unser Kundenportal, per Telefon oder nutzen Sie bitte die Möglichkeit unserer Online-Terminierung.