Der Kooperationsplan
Der Kooperationsplan ist eine Vereinbarung, die zwischen Ihnen und Ihrem persönlichen Ansprechpartner oder Ihrer persönlichen Ansprechpartnerin getroffen wird.
Ziel ist es, eine wirkungsvolle Zusammenarbeit zu gewährleisten, um Sie bestmöglich zu unterstützen.
In dem Kooperationsplan werden die zuvor gemeinsam erarbeiteten Ziele niedergeschrieben. Es wird außerdem festgehalten, welche eigenen Aktivitäten Sie bei der Arbeitssuche unternehmen und mit welchen individuellen Hilfeleistungen wir oder Dritte Sie unterstützen können.
Der Kooperationsplan schafft somit eine Struktur um gemeinsam an der nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt zu arbeiten.

Unsere Schlichtungsstelle ist Ihre Anlaufstelle, wenn Sie Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit dem Kooperationsplan klären möchten. Unser Ziel ist es, eine gerechte und einvernehmliche Lösung für alle Beteiligten zu finden.
Das Schlichtungsverfahren bietet Ihnen die Möglichkeit, strittige Fragen mit neutralen Schlichtenden zu besprechen. Unsere Schlichter und Schlichterinnen arbeiten daran, Konflikte zu lösen und gemeinsam mit Ihnen und Ihrem persönlichen Ansprechpartner oder Ihrer persönlichen Ansprechpartnerin eine zufriedenstellende Lösung zu finden.
Eine Terminanfrage können Sie hier an unsere Schlichtungsstelle schicken.