Einmalige Leistungen
In bestimmten Fallgestaltungen kann es für Sie zu zusätzlichen finanziellen Aufwendungen kommen, die Sie als sogenannte Einmalige Leistung bei uns geltend machen können.
Sie erhalten dann, nach einer individuellen Prüfung, eine weitere, einmalige Zahlung.
Situationen, in denen Sie unter Umständen einen Anspruch auf einmalige Leistungen haben, sind zum Beispiel:
- Sie erwarten ein Kind und benötigen daher neue Ausstattung und Kleidung
- Sie benötigen erstmals Möbel oder Haushaltsgeräte oder müssen diese nach einer Trennung neu anschaffen
- Sie brauchen orthopädische Schuhe oder müssen ihre orthopädischen Schuhe reparieren lassen
- Sie müssen therapeutische Geräte oder Ausstattung reparieren lassen oder mieten.
Einen Antrag auf eine einmalige Leistung stellen Sie bitte online über das Portal jobcenter.digital.
Sie können grundsätzlich alle einmaligen Leistungen auch formlos beantragen. Ihr Jobcenter Cloppenburg wird Sie dann darüber informieren, welche Unterlagen es zur Prüfung braucht.