Anspruchsvoraussetzungen
Bürgergeld kann grundsätzlich beantragt und bezogen werden von Personen die
- zwischen 15 und 65 Jahre alt sind,
- erwerbsfähig sind,
- hilfebedürftig sind und
- ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis Cloppenburg haben.
Was bedeutet »erwerbsfähig«?
Erwerbsfähig ist grundsätzlich, wer gesundheitlich dazu in der Lage ist, täglich mindestens drei Stunden zu arbeiten.
Was bedeutet »hilfebedürftig«?
Hilfebedürftig ist grundsätzlich, wer nicht ausreichend Einkommen und/ oder Vermögen hat, um seinen Lebensunterhalt bzw. den Lebensunterhalt seiner Bedarfsgemeinschaft selbst zu finanzieren und auch keine Unterstützung von anderen bekommt.
Bürgergeld kann auch bezogen werden von Kindern zwischen 0 und 14 Jahren, sofern Sie in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft mit mindestens einer 15 Jahre alten oder älteren, anspruchsberechtigten Person zusammenleben.
Eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft bilden in der Regel alle Personen eines Haushaltes, die zusammen leben, wirtschaften und füreinander einstehen.