Mehrbedarfe
In bestimmten Fallgestaltungen kann es für Sie zu zusätzlichen finanziellen Aufwendungen kommen, die Sie als sogenannten Mehrbedarf bei uns geltend machen können.
Sie erhalten dann, nach einer individuellen Prüfung, eine weitere (meist monatliche) Zahlung.
Einen Mehrbedarf können wir in folgenden Fällen für Sie berücksichtigen:
- werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zum Monat der Entbindung
- Alleinerziehende von minderjährigen Kindern
- Menschen mit einer oder mehreren Behinderung(en), die bestimmte Leistung nach dem SGB IX erhalten
- Menschen, die auf eine ärztlich verordnete, besonders kostenaufwändige Ernährung angewiesen sind
- Schülerinnen und Schüler, denen durch Anschaffung oder Ausleihe von vorgeschriebenen Schulbüchern zusätzliche Kosten entstehen
- Menschen, in deren Wohnung die Warmwassererzeugung nicht über die Heizung erfolgt, sondern durch extra Geräte, zum Beispiel Durchlauferhitzer, Boiler oder Gastherme (dezentrale Warmwasseraufbereitung).
- Menschen, bei denen in einem speziellen Einzelfall ein sogenannter unabweisbarer, besonderer Bedarf entsteht, der durch keine andere Maßnahme etc. gedeckt werden kann
Einen Antrag auf einen jeweiligen Mehrbedarf stellen Sie bitte online über das Portal jobcenter.digital.