Höhe der Kosten der Unterkunft
Wenn Sie Bürgergeld beziehen, übernimmt das Jobcenter Cloppenburg die Kosten für Unterkunft und Heizung in angemessener Höhe.
Das Jobcenter Cloppenburg achtet darauf, dass die Mietkosten und die Größe Ihrer Unterkunft bestimmte Richtwerte nicht überschreiten.
Ist Ihre Wohnung nicht angemessen, müssen Sie die Kosten möglichst senken. Das kann zum Beispiel bedeuten, dass Sie in eine günstigere Wohnung umziehen oder ein Zimmer untervermieten.
Aus der nachfolgenden Tabelle entnehmen Sie die Richtwerte für angemessene Unterkunftskosten im Regelfall für den Landkreis Cloppenburg:
Familien-/ Haushaltsmitglieder | angemessene Größe | Nordkreis | Südkreis | Stadt Cloppenburg |
Barßel, Bösel, Friesoythe, Saterland | Cappeln, Emstek, Essen, Garrel, Lastrup, Lindern, Löningen, Molbergen | |||
1 Person | bis zu 53 m² | 421,00 € | 410,00 € | 485,00 € |
2 Personen | bis zu 63 m² | 464,00 € | 472,00 € | 531,00 € |
3 Personen | bis zu 75 m² | 528,00 € | 560,00 € | 622,00 € |
4 Personen | bis zu 85 m² | 607,00 € | 601,00 € | 641,00 € |
5 Personen | bis zu 95 m² | 641,00 € | 688,00 € | 673,00 € |
jede weitere Person | bis zu +10 m² | 68,00 € | 73,00 € | 71,00 € |
Stand: 1. Februar 2025
Karenzzeit
Im ersten Jahr des Bezuges von Bürgergeld wird die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft nicht geprüft (Karenzzeit). Monate ohne Leistungsbezug in diesem Zeitraum verlängern die Karenzzeit.
Wurden in der Vergangenheit nur die angemessenen Kosten übernommen, werden weiterhin ausschließlich die angemessenen Unterkunftskosten berücksichtigt.
Die Heizkosten unterfallen nicht der Karenzzeit und werden grundsätzlich nur in angemessener Höhe anerkannt.
Weitergehende Informationen können Sie dem Infoblatt entnehmen.