Höhe der Kosten der Unterkunft

(ab 1. Juli 2026)

Wenn Sie Grundsicherungsgeld (bis 30.06.2026 Bürgergeld) beziehen, übernimmt das Jobcenter Cloppenburg die Kosten für Unterkunft und Heizung in angemessener Höhe.

Das Jobcenter Cloppenburg achtet darauf, dass die Mietkosten und die Größe Ihrer Unterkunft bestimmte Richtwerte nicht überschreiten.

Ist Ihre Wohnung nicht angemessen, müssen Sie die Kosten möglichst senken. Das kann zum Beispiel bedeuten, dass Sie in eine günstigere Wohnung umziehen oder ein Zimmer untervermieten.

Aus der nachfolgenden Tabelle entnehmen Sie die Richtwerte für angemessene Unterkunftskosten im Regelfall für den Landkreis Cloppenburg:

Stand: 1. Juli 2026

Familien-/ Haushaltsmitglieder angemessene Größe Nordkreis Südkreis Stadt Cloppenburg
Barßel, Bösel, Friesoythe, Saterland Cappeln, Emstek, Essen, Garrel, Lastrup, Lindern, Löningen, Molbergen
1 Person bis zu 53 m² 467,00 € 450,00 € 524,00 €
2 Personen bis zu 63 m² 564,00 € 554,00 € 616,00 €
3 Personen bis zu 75 m² 630,00 € 634,00 € 710,00 €
4 Personen bis zu 85 m² 737,00 € 720,00 € 748,00 €
5 Personen bis zu 95 m² 796,00 € 779,00 € 807,00 €
jede weitere Person bis zu +10 m² 84,00 € 82,00 € 85,00 €

Karenzzeit
Im ersten Jahr des Bezuges von Grundsicherungsgeld wird die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft nicht geprüft (Karenzzeit). Monate ohne Leistungsbezug in diesem Zeitraum verlängern die Karenzzeit.

Wurden in der Vergangenheit nur die angemessenen Kosten übernommen, werden weiterhin ausschließlich die angemessenen Unterkunftskosten berücksichtigt.

Die Heizkosten unterfallen nicht der Karenzzeit und werden grundsätzlich nur in angemessener Höhe anerkannt.

Weitergehende Informationen können Sie dem Infoblatt entnehmen.