Leistungen für Bildung und Teilhabe

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können grundsätzlich zusätzliche finanzielle Unterstützungen erhalten, wenn sie Schülerin bzw. Schüler sind.
Sie müssen hierfür unter 25 Jahren alt sein, eine Schule besuchen und (noch) keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Im Rahmen der sogenannten Leistungen für Bildung und Teilhabe können Kosten übernommen werden für:

  • Schulausflüge und Klassenfahrten, auch Ausflüge von Kindertagesstätten
  • Schulbedarf, zum Beispiel für Stifte, Hefte, Mappen
  • Schülerbeförderung, falls hierfür ab der 11. Klasse Kosten anfallen
  • Lernförderung, zum Beispiel Nachhilfeunterricht
  • Mittagsverpflegung, wenn es in der Schule oder Kindertagesstätte eine Gemeinschaftsverpflegung gibt
  • Soziale und kulturelle Teilhabe, zum Beispiel für einen Sportverein, Musikunterricht, Ferienfreizeiten

Einen Antrag auf eine der oben genannten Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Cloppenburg.